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Allgemeine Geschäftbedingungen
1Anwendungsbereich
1.1Dies ist ein Onlineagebot verschiedener Kooperationspartner, nachfolgend Lieferanten genannt.
1.2Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Personen zugerechnet werden kann.
1.3Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in die Geschäftsbeziehung getreten wird und die dabei in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.5Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des Lieferanten. Die Gültigkeit etwaiger Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstigen Personen ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2Bestellung
2.1Bestellungen an den Lieferanten werden mittels des online zur Verfügung gestellten Bestellformulars aufgegeben. Warenbestellungen aus dem Online-Angebot werden nur per Internetbestellung entgegengenommen.
2.2Das Risiko einer nicht aufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung der Bestellung liegt beim Kunden.
2.3Das online zur Verfügung stehende Formular ist vollständig auszufüllen. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, die gefragten Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen. Änderungen dieser Daten müssen unverzüglich durch Berichtigung der Angaben direkt im Kundenprofil des Onlineshops durch den Kunden mitgeteilt werden. Wird die Bestellung durch eine andere Person als den ausgewiesenen Kunden aufgegeben, ist der Lieferant berechtigt, einen Nachweis der Vertretungsmacht zu verlangen. Der Inhalt des Vertretungsnachweises wird durch den Lieferanten festgelegt.
2.4Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Bestellung ist erst dann erfolgt, wenn die AGB und ihre Geltung von dem Kunden anerkannt werden.
2.5Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Lieferant die Annahme des Vertragsangebots ausdrücklich oder konkludent durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt.
2.6Soweit nichts anderes vereinbart ist, muss die Annahme der Bestellung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Die Frist beginnt mit der Absendung der Bestellung durch den Kunden.
2.7Der Zugang der Bestellung wird unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.8Nach der Erstbestellung erhält der Kunde eine Kundennummer, die er bei weiteren Bestellungen zu verwenden hat. Der Kunde ist dazu verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen für die Vertraulichkeit der Kundennummer zu sorgen, so dass kein Unbefugter mit der Kundennummer die webside des Lieferanten nutzen kann.
2.9Sobald der Lieferant feststellt, dass die persönlichen Angaben bei der Bestellung falsch sind oder dass diese web-side anders als zu ihrem bestimmten Zwecke genutzt wird, ist der Lieferant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dies durch überwiegende Interessen des Lieferanten gerechtfertigt und dem Kunden zumutbar ist. Sollte die Annahme der Bestellung noch nicht erfolgt sein, kann der Lieferant die Bestellung ohne Angabe von Gründen zurückweisen.
2.10Der Kunde hat dem Lieferanten den Schaden zu ersetzen, der aus der schuldhaften Falschangabe oder vertragswidrigen Nutzung der web-side entstanden ist.
3Lieferbedingungen
3.1Die Auslieferung der Ware erfolgt bei Verbrauchern und Erstkunden erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Versandkosten (Vorauskasse).
3.2Wird eine Lieferfrist ausdrücklich vereinbart, verlängert sich die Lieferfrist bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse und Betriebsstörungen, die außerhalb der Entstehungs- und Einflusssphäre des Lieferanten liegen, soweit die Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, um die Dauer derartiger Hindernisse. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Verzögert sich die Lieferung durch die Behinderung länger als 1 Kalendermonat nach Abschluss des Vertrages, so ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag aufzuheben. Die Gegenleistung wird dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
3.3Teillieferungen sind zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
3.4Ist die Ware aufgrund einer nicht erfolgten Selbstbelieferung durch die Zulieferer nicht mehr lieferbar, ohne das dies auf einem schuldhaften Verhalten des Lieferanten beruht, ist der Lieferant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur dann, wenn zuvor ein konkretes kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen worden ist. Ist die Ware nicht lieferbar, wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4Lieferumfang
4.1Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Änderungen der Gesetzgebung und Vorgaben der Europäischen Union zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Lieferanten zumutbar sind. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
4.2Beanstandungen wegen unvollständiger/unrichtiger Lieferung sind spätestens 8 Tage nach Empfang dem Lieferanten per E-Mail mitzuteilen.
5Preise und Kosten
5.1Alle Preise der jeweils geltenden Preisliste sind, so nicht anders ausgewiesen, Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Sie gelten ausschließlich für Online-Bestellungen.
5.2Soweit die Versandkosten im Angebot gesondert ausgewiesen sind, sind sie vom Kunden zu tragen.
5.3Bei Austauschteilen (Anlasser, Lichtmaschinen, Gelenkwellen, Kupplungen, Bremssättel etc.) wird dem Kunden ein Altteilpfand berechnet. Dieser Altteilpfand ist im Produktangebot ausgewiesen. Bei Rücksendung des Altteils durch den Kunden erfolgt die Gutschrift des vollen Pfandbetrages auf dem Kundenkonto. Die Rücksendung erfolgt in Originalverpackung und auf Kosten des Kunden.
6Widerrufsrecht
6.1Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Ware zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf bzw. die Rücksendung ist an den Lieferanten zu richten.
6.2Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist der Verbraucher ggf. zum Wertersatz verpflichtet. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht dadurch vermieden werden, indem die Sache durch den Verbraucher nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und der Verbraucher alles unterlässt, was den Wert der Sache beeinträchtigt. Paketversandfähige Sache sind auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden, wenn eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher nicht vereinbart war. War eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart, hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Bestellwert zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden.
7Abnahme und Gefahrenübergang
7.1Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand anzunehmen. Die Lieferung erfolgt an die angegebene Lieferadresse.
7.2Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer hat der Lieferant alles erforderliche zur Erfüllung Ihrer Leistungspflicht getan, wenn sie die Ware im vertragsgemäßen Zustand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt zur Versendung übergeben hat. Mit Übergabe an den Beförderer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Unternehmer über.
8Produktangebot
8.1Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
8.2Die Preisangabe versteht sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
8.3Die verwendeten Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.
8.4Der Lieferant ist bemüht, den überwiegenden Teil ihres Angebots mit Produktbildern und technischen Informationen zu hinterlegen. Die Produktbeschreibungen sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften.
9Gewährleistung
9.1Bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache hat der Kunde zunächst das Recht Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.
9.2Kunde ist Unternehmer
9.2.1Ist der Käufer ein Unternehmer, so hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies dem Lieferanten innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Waren schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein nicht erkennbarer Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
9.2.2Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
9.2.3Ist der Käufer Unternehmer, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Lieferanten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.2.4Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
9.3Kunde ist Verbraucher
9.3.1Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Ablieferung der Ware über offensichtlichen Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist die Absendung der Mängelanzeige. Unterlässt der Verbraucher die fristgerechte Unterrichtung, kann er sich auf den Mangel nicht mehr berufen.
9.3.2Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung unbeschadet der § 275 Abs. 3 und 3 BGB zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Der Anspruch des Verbrauchers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht des Lieferanten unter den gleichen Voraussetzungen auch die andere Art der Nacherfüllung zu verweigern, bleibt unberührt.
9.3.3Liefert der Lieferant zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann sie vom Verbraucher Rückgewähr der mangelhaften Sache nach den gesetzlichen Vorschriften über die Rückgewähr nach erfolgtem Rücktritt verlangen.
9.3.4Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
9.4Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn dieses zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Lieferanten, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
10Haftungsbeschränkungen
10.1Der Lieferant haftet nicht für Schäden die auf eine eigene leicht fahrlässige Pflichtverletzung oder eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Dies gilt nicht für den Eintritt von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung von Kardinalpflichten, die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2Bei einem Vertrag mit einem Unternehmer ist die Haftung des Lieferanten auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11Eigentumsvorbehalt
11.1Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises vor.
11.2Bei Verarbeitung des vom Lieferanten gelieferten Gegenstandes, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den verarbeiteten Gegenstand.
11.3Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Lieferant nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten bzw. verbundenen Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für den Lieferanten. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde den Lieferanten unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Lieferanten erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum des Lieferanten hinzuweisen.
11.4Der Lieferant verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als diese den Wert der zu sichernden Forderungen, um mehr als 20 % übersteigen.
11.5Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch dem Lieferanten bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen dem Lieferanten und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiter verkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Lieferant, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann der Lieferant verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
12Zahlungsbedingungen
12.1Bei Verbrauchern und Erstkunden ist Vorauskasse vereinbart.
12.2Bei Überweisung ist die Zahlung auf das in der Bestellbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
12.3Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung seitens des Kunden nur bei vom Lieferanten anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüche des Kunden zulässig.
13Datenschutz

13.1

Der Lieferant informiert den Kunden hiermit darüber, dass seine persönlichen und protokollierten Daten maschinell gespeichert und verarbeitet sowie zu rein internen statistischen Zwecken verwendet werden.
Eine Weitergabe der gesammelten Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, die Erfüllung vertraglicher Pflichten oder die Verfolgung vertraglicher Ansprüche macht dies notwendig.
13.2
Während eines registrierten Aufrufs des Onlineshops werden folgende Daten gespeichert:
• besuchtes Fabrikat
• besuchtes Fahrzeugmodell
• besuchter Fahrzeugtyp
• besuchte Baugruppe / Kategorie
Der Lieferant wertet diese Log-Dateien zu ausschließlich statistischen Zwecken aus.
13.3Der Kunde kann jederzeit von seinem Lieferanten unentgeltlich Auskunft über seine persönlich gespeicherten Daten und deren Herkunft, die Empfänger ihrer Daten sowie den Zweck der Speicherung erhalten.
13.4Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Löschung von sämtlichen von ihm erhobenen personenbezogenen Daten zu verlangen, die über ihn gespeichert sind. Eine Ausnahme bildet der steuerlich relevante elektronische Schriftverkehr.
Mit diesem Widerruf entfällt die Zugangsberechtigung zum Onlineshop.
14Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten.
14.2Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht des Ortes zu erheben, wo sich der Hauptsitz des Lieferanten befindet. Der Lieferant ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Klagen, für die ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
14.3Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
15Schlussbestimmungen
 Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
 

Stand 03/2008
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